Entscheidungsfristen nach §§14 ff. SGB IX

Norm im SGB IX Frist Fristbeginn
1. Prüfung der Zuständigkeit des Fallmanagement §14 Abs. 1 2 Wochen Kenntnis des Rehabilitationsbedarfs nach §14 Abs. SGB IX
2. Entscheidung des Fallmanagements ohne Gutachten ohne Beteiligung anderer Rehabilitationsträger einschl. Gesamtplanung §14 Abs. 2 3 Wochen Kenntnis des Rehabilitationsbedarfs nach §14 Abs. SGB IX
3. Entscheidung des Fallmanagements mit Gutachten ohne Beteiligung anderer Rehabilitationsträger einschl. Gesamtplanung §14 Abs. 2

§17

a Beauftragung Gutachten §17 Unverzüglich
b Erstellung Gutachten §17 Abs. 2 2 Wochen Nach Auftragserteilung
c Entscheidung nach Gutachten §14 Abs. 2 2 Wochen Eingang Gutachten
4 Entscheidung des Fallmanagements mit/ohne Gutachten mit Beteiligung anderer Rehabilitationsträger einschl. Teilhabeplanung (Gesamtplanung) ohne Teilhabekonferenz §15 Abs 4 6 Wochen Kenntnis des Rehabilitationsbedarfs nach §14 Abs. SGB IX
5 Entscheidung des Fallmanagements mit/ohne Gutachten mit Beteiligung anderer Rehabilitationsträger einschl. Teilhabeplanung (Gesamtplanung) mit Teilhabekonferenz §15 Abs 4 2 Monate Kenntnis des Rehabilitationsbedarfs nach §14 Abs. SGB IX

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