Vorsorge – ein Überblick
Möglichkeiten der Vorsorge durch Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Wenn Sie eine rechtliche Betreuung vermeiden möchten, können Sie eine Vollmacht an eine Vertrauensperson erteilen. Diese kann dann im Ernstfall Dinge für Sie regeln und Entscheidungen treffen.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie im Fall einer schweren Erkrankung behandelt werden möchten.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer gegebenenfalls Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll bzw. wen Sie ausschließen möchten.
Eine Mitarbeiterin des Betreuungsvereins im SkF e.V. informiert Sie und gibt Ihnen darüber hinaus auch einen Einblick in das Thema rechtliche Betreuung.
Anmeldefrist bis:
01.04.2025